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Cookie-Einstellungen

Diese Anwendung setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies. Ein Einwilligungsbanner ist daher nicht erforderlich.

Warum es hier nichts einzustellen gibt

Ein Einwilligungsbanner ist nur für Cookies und Speicherzugriffe nötig, die nicht zur Erbringung des Dienstes erforderlich sind (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Job-Agent setzt keine solchen Cookies: Es gibt kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Reichweitenmessung und keine Einbindung sozialer Netzwerke. Deshalb wäre ein Banner ohne Funktion — er hätte nichts, worüber er entscheiden ließe.

Eingesetzte Cookies

  • Anmelde-Cookies (Supabase) — halten die Sitzung aufrecht, damit du zwischen den Seiten angemeldet bleibst. Ohne sie ist eine Anmeldung technisch nicht möglich. Laufzeit: bis zur Abmeldung bzw. bis zum Ablauf der Sitzung.
  • Filter der Stellenliste (jobagent_jobs_filter) — merkt sich Suchbegriff, Sortierung und Filter, damit sie nach einem Seitenwechsel nicht verloren gehen. Ein Cookie und nicht der lokale Speicher, weil die Liste auf dem Server gerendert wird und die Einstellung dort bekannt sein muss — sonst erschiene die Seite erst ungefiltert und würde danach umspringen. Laufzeit: 90 Tage.

Lokaler Speicher (kein Cookie)

Zwei Angaben werden im localStorage deines Browsers abgelegt. Sie werden nicht an den Server übertragen und verlassen dein Gerät nicht:

  • Hell-/Dunkelmodus — damit die gewählte Darstellung beim nächsten Besuch erhalten bleibt.
  • Eingeklappte Spalten im Bewerbungs-Tracker — damit die Abschlussphasen „Angebot“ und „Absage“ geschlossen bleiben, wenn du sie geschlossen hast.

Beides lässt sich jederzeit über die Einstellungen deines Browsers löschen; die Anwendung funktioniert danach unverändert weiter.

Externe Inhalte

In der Kartenansicht werden Kartenkacheln von OpenStreetMap geladen. Dabei wird deine IP-Adresse an die OpenStreetMap Foundation übertragen — das ist technisch unvermeidbar, wenn Bilder von einem fremden Server geladen werden. Cookies setzt OpenStreetMap dabei nicht. Die Karte lädt nur, wenn du sie selbst über den Umschalter „Karte“ aufrufst; in der Listenansicht findet keine Verbindung statt. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Künftige Änderungen

Sollten künftig Analyse- oder Marketing-Dienste eingesetzt werden, geschieht das ausschließlich nach vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung gemäß § 25 Abs. 1 TDDDG. Diese Seite wird dann entsprechend ergänzt.